Corona-Regeln

Rössle News

 

 Liebe Gäste,

 

mittlerweile haben wir uns alle an die aktuellen Regeln gewöhnt und sie auch zum größten Teil, zumindest akzeptiert.

 

Das heißt, jeder Genesene oder Geimpfte Gast, der seine letzte Impfung vor weniger als

6 Monaten erhalten hat, sowie jeder Geboostete darf ohne Test bei uns verweilen.

Genesene und Geimpfte, die ihre letzte Impfung vor mehr als 6 Monaten erhalten haben, müssen sich leider einem Test

(Antigentest reicht vollkommen aus)

unterziehen.

 

Das heißt aber auch, bei uns dürfen sie feiern, lecker essen gehen, soziale Kontakte pflegen und alles was ihnen sonst noch wichtig ist.

 

Das alles mit einem sicheren, guten und durchdachten Hygienekonzept. Wir würden uns sehr freuen, Sie nicht nur in der Weihnachtszeit bei uns begrüßen zu dürfen und wünschen Ihnen allen eine schöne Adventszeit. Bleiben Sie gesund!

 

Ihre Petra Sommer

 

 

Liebe Rössle Gäste 

 

* Wer geboostert ist oder wessen Vollimmunisierung nicht länger als sechs Monate zurück liegt, ist von der Testpflicht bei 2G-Plus befreit.

 

Seit dem Wochenende gilt in Baden-Württemberg eine verschärfte Corona-Verordnung. In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens brauchen auch Geimpfte und Genesene einen negativen Corona-Test (sogenannte 2G-Plus-Regel). Das Sozialministerium hat die Ordnungsbehörden aufgefordert, in der ersten Woche Kulanz zu üben und von der Ahndung von Verstößen zunächst abzusehen. Auf Grundlage wissenschaftlicher Expertisen hat die Landesregierung am Sonntag, 5. Dezember 2021, die 2G-plus-Regelung noch einmal präzisiert und sich auf folgende Punkte verständigt:

 

Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen.

Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:

 

o  Geimpfte mit abgeschlossener         

    Grundimmunisierung, wenn seit der letzten     

    erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als

    sechs Monate vergangen sind,

o  Genesene, deren Infektion nachweislich maximal

    sechs Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion

    muss durch eine Labordiagnostik mittels

    Nukleinsäurenachweis/PCR-Test erfolgen).

 

Eine entsprechende Klarstellung wird die Landesregierung in die Begründung zur Corona-Verordnung aufnehmen.

 

Übergangsregelung für nicht immunisierte Jugendliche

Noch bis zum 31. Januar 2022 haben alle noch nicht vollständig immunisierten Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren die Möglichkeit, über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests Zutritt zu allen 2G-Einrichtungen zu erhalten. Die Landesregierung geht davon aus, dass auch alle Jugendlichen ab 12 Jahren bis zum Ablauf dieser nun nochmals verlängerten Frist die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen.

 

 

Ihr Rössle und Team